Stand: April 2025
Hinweis: Diese AGB sind eine Vorlage. Für eine rechtssichere Fassung empfehlen wir eine Prüfung durch einen Rechtsanwalt.
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Dipl.-Inf. Hakan Ulusan, Fachrichtung Medientechnik & Broadcast / Memories Foto & Video (nachfolgend „Auftragnehmer") durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Abweichende Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
(2) Der Auftragnehmer kann die vereinbarten Leistungen selbst oder durch sorgfältig ausgewählte Dritte (z. B. weitere Kameraleute oder Fotografen) erbringen lassen.
(3) „Aufnahmen" im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Foto- und Videoerzeugnisse, gleich in welcher technischen Form — ob Digitalfotos, bearbeitete JPEG-Dateien, Videosequenzen, Schnittprodukte, Drohnenaufnahmen oder sonstige Produktionen.
(4) Der Auftragnehmer ist hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung zu jeder Zeit frei. Dies umfasst Schnitt, Farbgebung, Bildauswahl und Musikwahl bei Filmprodukten. Reklamationen, die sich ausschließlich auf den persönlichen Geschmack des Auftraggebers beziehen, sind ausgeschlossen, sofern die vereinbarten technischen Qualitätsstandards eingehalten wurden.
(5) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot des Auftragnehmers. Angebote sind freibleibend und unverbindlich bis zur schriftlichen oder elektronischen Bestätigung durch beide Parteien. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung und dem Eingang der Anzahlung zustande.
(1) Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages angefertigten Fotos und Videos zu.
(2) Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an den Aufnahmen. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Die Weitergabe an Familienmitglieder und enge Freunde für private Zwecke ist erlaubt.
(3) Eine kommerzielle oder gewerbliche Nutzung der Aufnahmen — gleich in welcher Form — durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Dies gilt auch für digital veränderte oder verfälschte Aufnahmen.
(4) Die Nutzungsrechte an den Aufnahmen gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über. Bis dahin verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, als Urheber der Aufnahmen namentlich genannt zu werden. Wird dieses Recht verletzt, ist der Auftragnehmer zum Schadensersatz berechtigt.
(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial im Format JPEG (Fotos) bzw. MP4/MOV (Video) in hoher Auflösung. Die Abgabe unbearbeiteter Rohdaten (RAW-Dateien, ungeschnittenes Videomaterial) ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können gegen ein zusätzliches Entgelt ermöglicht werden. Eine Pflicht zur Aufbewahrung digitaler Rohdaten besteht nicht; die Aufbewahrung durch den Auftragnehmer erfolgt ohne Gewähr und ohne Anspruch des Auftraggebers auf spätere Herausgabe.
(7) Der Auftragnehmer darf die Aufnahmen im Rahmen seiner Eigenwerbung und zu publizistischen Zwecken verwenden (z. B. Website, Social Media, Portfolio, Ausstellungen, Fachmagazine). Der Auftraggeber kann dieser Nutzung ausdrücklich und schriftlich widersprechen; in diesem Fall wird darauf vollständig verzichtet.
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website ausgewiesenen Paketpreise. Fahrtkosten sind nicht im Paketpreis enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt. Kosten für Locations sowie etwaige Eintritte trägt der Auftraggeber.
(2) Anzahlung: Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung von € 400 fällig. Diese sichert den Termin verbindlich. Der gebuchte Termin gilt erst mit Eingang der Anzahlung als reserviert.
(3) Restzahlung: Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage nach dem Hochzeitstermin fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer vor, das fertige Material bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten. Fällige Rechnungen sind ohne Abzug zu begleichen.
(4) Überschreitung der vereinbarten Aufnahmedauer: Wünscht der Auftraggeber eine Verlängerung der Aufnahmezeit oder wird die vereinbarte Dauer aus Gründen überschritten, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. Programmverzögerungen, verspäteter Beginn), so wird hierfür ein Stundensatz von € 250 je angefangene Stunde in Rechnung gestellt.
(1) Der Auftraggeber kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich per E-Mail an shooting@memoriesphotovideo.de erklärt werden. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Auftragnehmer.
(2) Im Falle einer Stornierung gelten folgende Regelungen:
(3) Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von diesen Regelungen unberührt.
(4) Bei Verhinderung des Auftragnehmers durch unvorhergesehene Umstände (Krankheit, Unfall, höhere Gewalt) wird ein gleichwertiger Ersatzfotograf/-videograf gestellt oder der Termin einvernehmlich verschoben. Ist weder das eine noch das andere möglich, werden alle geleisteten Zahlungen vollständig erstattet.
(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Datenverlust und technische Defekte: Der Auftragnehmer arbeitet stets mit professionellem, gewarteten Equipment und sichert Aufnahmen unmittelbar nach dem Termin auf mehreren Speichermedien. Sollte es trotz aller Sorgfalt im unwahrscheinlichen Fall zu einem vollständigen oder teilweisen Verlust von Aufnahmen kommen — verursacht durch Kameradefekt, Speicherfehler, Datenverlust oder ähnliche technische Umstände — wird der entsprechende Paketanteil vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche (z. B. Folgeschäden, entgangener Gewinn, immaterielle Schäden) sind ausgeschlossen.
(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder externe Lieferanten, die ihre Leistungen auf eigene Rechnung erbringen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
(4) Liefertermine für Fotos und Videos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt wurden. Der Auftragnehmer haftet für eine Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(5) Die Organisation und Durchführung der Leistungen erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte der Auftragnehmer aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat (z. B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Naturereignisse, Verkehrsstörungen), nicht oder verspätet zum vereinbarten Termin erscheinen können, kann keine Haftung für daraus resultierende Schäden übernommen werden. In diesem Fall wird unverzüglich eine Lösung (Ersatz, Terminverschiebung, Erstattung) angeboten.
(6) Beanstandungen jeder Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Aufnahmen schriftlich beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
(1) Die Bearbeitungs- und Lieferzeit beträgt in der Regel 4–8 Wochen nach dem Hochzeitstermin, sofern kein anderer Liefertermin ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(2) Das Material wird digital via Online-Galerie oder USB-Stick übergeben — je nach gebuchtem Paket. Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich für die langfristige Sicherung der erhaltenen Dateien.
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer rechtzeitig — spätestens 2 Wochen vor dem Termin — alle erforderlichen Informationen zum Tagesablauf, zu den Locations und zu besonderen Wünschen mitzuteilen.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer freien Zugang zur Location und zu den Veranstaltungsbereichen hat. Entstehen durch fehlende oder fehlerhafte Informationen Mehraufwände, können diese gesondert in Rechnung gestellt werden.
(3) Der Auftraggeber ist verantwortlich, die Einwilligung anwesender Personen zur Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos und Videos einzuholen, sofern dies gesetzlich erforderlich ist.
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Dieburg.
Dipl.-Inf. Hakan Ulusan, Fachrichtung Medientechnik & Broadcast / Memories Foto & Video
Zentturmstr. 17, 64807 Dieburg
0160 759 3016
shooting@memoriesphotovideo.de